Unterrichtung der Subunternehmer nach Kündigung des Bauvertrages ist zulässig
Wenn ein Bauherr die dem Bauunternehmer gemäß § 650f BGB zu stellende Bauhandwerkssicherung auf Aufforderung nicht erbringt und der Bauunternehmer deswegen den Bauwerkvertrag kündigt, wird der Bauunternehmer in der Regel auch seine Subunternehmer über die Kündigung des Bauvertrages unterrichten müssen. Dies hat ein von uns vertretener Bauunternehmer pflichtgemäß getan mit der Erklärung für die Kündigung,…