Transponderpflicht: Chip statt Schenkelbrand bei Pferden
Viele Pferdezüchter bevorzugen nach wie vor den viel kritisierten Schenkelbrand bei Pferden, obwohl die Kennzeichnung durch einen Chip für nach dem 30.06.2009 geborene Pferde Pflicht ist und auch ausreicht. Um diese Frage drehte es sich im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (OVG).
Ein Pferdehalter züchtete in Nordrhein-Westfalen Hannoveraner-Pferde. Sämtliche Pferde erhielten einen Schenkelbrand des Zuchtverbands. Die Kennzeichnung mit einem Chip, einem sogenannten Transpondersystem, lehnte der Züchter ab und klagte gegen den entsprechenden Bescheid des Landkreises. Damit kam er allerdings nicht weiter. Das OVG entschied, dass sämtliche nach dem Stichtag geborene Pferde – und andere entsprechende Tiere wie Esel – mit einem Transponder gekennzeichnet werden müssen. Alleine der Schenkelbrand ist nicht ausreichend.
Hinweis: Es existiert keine Wahlfreiheit zwischen einem Schenkelbrand und einem Transponder. Eine Ausnahme der Transponderpflicht hat der deutsche Gesetz- und Verordnungsgeber auch nicht vorgesehen.Quelle: OVG NRW, Urt. v. 19.08.2015 – 13 A 1445/14
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(aus: Ausgabe 10/2015)